24 May 2026, 14:31

Autor wegen alter Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor zu Geldstrafe verurteilt

Beleidigungen gegen Politiker

Autor wegen alter Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor zu Geldstrafe verurteilt

Ein deutscher Autor wurde wegen eines vier Jahre alten Tweets, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnete, zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Fall wurde durch einen Strafbefehl geregelt – ein in Deutschland gängiges Verfahren, bei dem mehr als die Hälfte aller Strafsachen ohne Gerichtsverhandlung erledigt werden. Obwohl der Autor in einem separaten Fall, der eine AfD-Politikerin betraf, nicht verurteilt wurde, muss er nun für den alten Social-Media-Beitrag rechtliche Konsequenzen tragen.

Den umstrittenen Tweet hatte der Autor bereits 2020 veröffentlicht, doch erst ein Jahr später wurde er darauf aufmerksam. Die Behörden leiteten daraufhin ein Verfahren nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs ein, der verschärfte Strafen für die Beleidigung von Politikern vorsieht. Die Staatsanwaltschaft verfolgte den Fall im öffentlichen Interesse und argumentierte, die Äußerung habe Amthors politische Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.

Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – eine in Deutschland übliche Praxis, bei der über 50 Prozent der Strafverfahren ohne Richter entschieden werden. Wird innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird das Urteil rechtskräftig – selbst wenn die zugrundeliegenden Gesetze vage formuliert sind.

Während der Autor in einem anderen Fall, in dem er die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet hatte, keine Verurteilung riskierte, tauchte der alte Tweet über Amthor während der Ermittlungen wieder auf. Seitdem kritisiert der Autor Paragraf 188 scharf und wirft dem Gesetz vor, eher Hass gegen Politiker zu schüren als ihn einzudämmen. Zudem äußerte er Besorgnis über normale Bürger, die sich ohne juristische Kenntnisse ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt sehen.

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Erst kürzlich hatte sich auch die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit gegen dieselbe Rechtsvorschrift ausgesprochen und damit die Debatte über deren Anwendung weiter angeheizt.

Der Strafbefehl bleibt bestehen, sofern nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist Widerspruch eingelegt wird. Der Fall zeigt, wie alte Social-Media-Posts noch Jahre später zu juristischen Konsequenzen führen können. Gleichzeitig wirft er Fragen zur Fairness von Strafbefehlen in Fällen auf, in denen unklar formulierte Gesetze zur Meinungsäußerung eine Rolle spielen.

Quelle