07 April 2026, 16:21

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Richter ohne religiöse Symbole

Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung mit einer Adlerillustration und Text, sowie einer Darstellung einer Person, die die deutsche Regierung darstellt.

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Richter ohne religiöse Symbole

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter und Staatsanwälte sollen religiöse und politische Symbole im Gericht verbieten

Brandenburg will ein Neutralitätsgesetz einführen, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole in Gerichtssälen untersagt. Der Vorstoß folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, in dem das Gericht warnte, solche Zeichen könnten das öffentliche Vertrauen in eine unparteiische Justiz untergraben. Die Koalitionsregierung des Landes hat sich nun darauf verständigt, die Gesetzesinitiative voranzutreiben.

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Das geplante Gesetz richtet sich gegen sichtbar religiöse Symbole wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze sowie politisch auffällige Kleidung. Ziel ist es, sicherzustellen, dass juristische Entscheidungen frei von persönlichen Überzeugungen wirken und allein auf rechtlichen Grundsätzen beruhen. Die Maßnahme wird vom Brandenburgischen Richterbund unterstützt, dessen Vorsitzender Stephan Kirschnick fordert, die Regeln auch auf Laienrichter und sogar sichtbare Tattoos auszuweiten.

Die Initiative war bereits im Koalitionsvertrag der rot-schwarzen Regierungspartner verankert. Sie knüpft an die bundesweite Debatte über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst an, insbesondere bei muslimischen Lehrkräften und Richterinnen. Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze für ihre Justiz eingeführt.

Das Justizministerium in Potsdam hat jedoch noch keinen konkreten Zeitplan vorgelegt, wann der Gesetzentwurf ausgearbeitet oder beraten wird. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssten Richter und Staatsanwälte in Brandenburg während Gerichtsverhandlungen alle religiösen oder politischen Symbole ablegen. Die Änderung spiegelt die bundesweiten Bemühungen wider, individuelle Ausdrucksformen mit dem Grundsatz der richterlichen Neutralität in Einklang zu bringen. Die Justiz des Landes würde sich damit anderen anschließen, die solche Zeichen in Gerichtssälen bereits eingeschränkt haben.

Quelle