Brandenburger Landtagsabgeordnete streichen Teile ihrer Gehaltserhöhung für 2027
Maria-Theresia ThanelBrandenburger Landtagsabgeordnete streichen Teile ihrer Gehaltserhöhung für 2027
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben beschlossen, einen Teil der für 2027 geplanten Erhöhung ihrer Aufwandsentschädigungen zu streichen. Die Entscheidung folgt Forderungen der Oppositionsfraktionen, jegliche Anpassungen der Bezüge auszusetzen. Mit dem Schritt soll das Haushaltsvolumen des Parlaments verringert werden.
Der Großteil der automatischen Erhöhung der Grundvergütung wurde ausgesetzt. Dadurch sollen rund 700.000 Euro eingespart werden. In den vergangenen Jahren gab es nicht immer Anpassungen: 2021 und 2022 wurden aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine Erhöhungen vorgenommen.
Die AfD- und die BSW-Fraktion hatten sich für einen vollständigen Stopp aller Aufwandsentschädigungserhöhungen ausgesprochen. Die BSW forderte konkret, beide Teile der Grundvergütung einzufrieren. Die AfD schlug zudem vor, Anpassungen der Entschädigungen nur noch alle zwei Jahre und in Anlehnung an die Lohnentwicklung vorzunehmen.
Die allgemeine automatische Anpassung, die auf maximal 3,5 Prozent begrenzt ist, bleibt unverändert. Derzeit erhalten Abgeordnete eine an die Beamtenbesoldung gekoppelte Entschädigung von 8.911,89 Euro, einen inflationsbereinigten Anteil von 1.217,22 Euro, eine Wahlkreiszulage von 270 Euro sowie Altersvorsorgebeiträge in Höhe von 10.399,11 Euro. Diese beiden letzten Bestandteile bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der teilweise Verzicht auf die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen tritt 2027 in Kraft und entlastet den Landtagshaushalt voraussichtlich um etwa 700.000 Euro. Die Wahlkreiszulagen und Altersvorsorgebeiträge bleiben von der Kürzung unbetroffen.






