03 April 2026, 16:29

Bundesregierung senkt Steuerpauschalen für Langstrecken-Dienstreisen ab sofort

Balkendiagramm, das die Anzahl der Fluggäste in den Vereinigten Staaten von 2019 bis 2021 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Bundesregierung senkt Steuerpauschalen für Langstrecken-Dienstreisen ab sofort

Das deutsche Bundesfinanzministerium hat neue Steuerermäßigungen für Reisekosten auf Langstrecken angekündigt. Die Änderungen senken die Pauschalbeträge für Dienstreisen, die sich nach der Entfernung von Frankfurt am Main bemessen. Die Behörden erwarten, dass diese Kürzungen Reisende im gesamten Land direkt entlasten werden.

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Die aktualisierten Sätze gelten für drei Entfernungsstufen. Für Ziele bis zu 2.500 Kilometer beträgt die Erstattung künftig 13,03 Euro. Reisen zwischen 2.500 und 6.000 Kilometern werden nun mit einem reduzierten Satz von 33,01 Euro abgerechnet.

Bei Langstreckenflügen über 6.000 Kilometer fallen die Kürzungen am stärksten aus: Hier liegt der neue Pauschalbetrag bei 59,43 Euro. Sämtliche Berechnungen basieren auf Frankfurt am Main als Bezugspunkt für die Entfernungsmessung. Das Ministerium hat bestätigt, dass die Einsparungen an die Reisenden weitergegeben werden müssen.

Bisher liegen keine Angaben dazu vor, welche Bundesländer, Regionen oder Tourismusziele besonders von den Änderungen profitieren könnten. Die Neuregelung beschränkt sich ausschließlich auf die angepassten Steuersätze für verschiedene Reiseentfernungen.

Die neuen Steuerregelungen treten im Rahmen einer umfassenden Initiative zur Kostensenkung für Langstreckenreisende in Kraft. Unternehmen und Arbeitnehmer, die Reisekosten geltend machen, zahlen künftig weniger – abhängig von der zurückgelegten Strecke. Ob weitere Anpassungen geplant sind, hat das Ministerium nicht mitgeteilt.

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