Bundesregierung setzt umstrittene Gren zabweisungen von Asylsuchenden trotz EU-Rechtszweifeln durch
Claudius KeudelBundesregierung setzt umstrittene Gren zabweisungen von Asylsuchenden trotz EU-Rechtszweifeln durch
Bundesinnenministerium setzt umstrittene Asylabweisungen an der Grenze durch – trotz schwerwiegender rechtlicher Bedenken
Trotz dringender Warnungen aus den eigenen Reihen treibt das deutsche Innenministerium eine umstrittene Praxis voran: die Abweisung von Asylsuchenden direkt an der Grenze. Interne Unterlagen belegen tiefe Besorgnis über die Vereinbarkeit des Vorgehens mit EU-Recht. Ein Beamter bezeichnete die Maßnahme in den Dokumenten gar als "hochexplosiv" und "rechtlich nicht haltbar". Dennoch trat die Anweisung am 7. Mai 2025 in Kraft – obwohl Fachleute auf erhebliche Risiken hinwiesen.
Schon seit über einem Jahr hatten Ministeriumsmitarbeiter Alarm geschlagen. Besonders die Abteilung B 2 des Innenressorts warnte wiederholt, dass die Zurückweisung von Asylantragstellern gegen EU-Asylregeln verstoßen könnte. Die Beamten sprachen von "erheblichen rechtlichen und politischen Risiken", darunter einer wahrscheinlichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof – ein Verfahren, das sich über neun Monate oder länger hinziehen könnte.
Die neue Regelung verlangt von Deutschland den Nachweis einer "extremen Gefahr" für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit, um Gren zabweisungen zu rechtfertigen. Doch weder ein Bundesland noch eine Kommune konnte bisher konkrete Belege für eine solche Bedrohung vorlegen. Aus internen Akten geht zudem hervor, dass Behauptungen über eine Krise in den Bereichen Wohnraum, Schulen, Gesundheitsversorgung oder Polizei ohne belastbare Daten bleiben.
Seit Inkrafttreten der Richtlinie weisen die Grenzbehörden monatlich durchschnittlich 113 Asylsuchende ab. Die Entscheidung, das Vorhaben umzusetzen, fiel trotz über 1.300 Seiten an Unterlagen, die die fragwürdige rechtliche Grundlage der Maßnahme dokumentieren.
Die Vorgehensweise des Ministeriums sorgt bei Juristen und Beamten für Unbehagen. Ohne Nachweis eines tatsächlichen Notstands bleiben die Abweisungen anfällig für Klagen. Vorerst gilt die Praxis weiter – doch ihre Zukunft könnte von einem langwierigen Rechtsstreit vor europäischen Gerichten abhängen.






