18 June 2026, 02:16

Einigung erreicht: Arbeitgeberbeiträge zum FLAF sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt

Bund und Länder einigen sich: 'Weg zur Senkung der Lohnkosten ist klar'

Einigung erreicht: Arbeitgeberbeiträge zum FLAF sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt

Bund und Länder haben sich auf eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028 geeinigt. Die Einigung folgt monatelangen Verhandlungen darüber, wie die daraus resultierende Finanzlücke geschlossen werden soll. Beide Seiten haben die Finanzierungsvereinbarung nun bestätigt.

Die Bundesregierung hatte zunächst vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen zu finanzieren. Dieser Plan stieß jedoch auf massiven Widerstand der Länder und verzögerte die Verhandlungen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl gab später bekannt, dass die Deckungslücke von 600 Millionen Euro beim FLAF geschlossen worden sei. Die Länder werden ein Drittel der durch die Beitragssenkung entstehenden 200-Millionen-Euro-Lücke übernehmen. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte, dass sich auch Länder und Gemeinden an der Finanzierung des FLAF beteiligen werden.

Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte die Einigung, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Das Paket umfasst zudem Mittel aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds, eine langjährige Forderung der Länder. Der finanzielle Beitrag der Länder ist befristet und gilt nur für das Jahr 2028; eine umfassende Überprüfung ist im Rahmen der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen ab 2029 vorgesehen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028 um einen Prozentpunkt sinken. Die Länder werden sich ein Jahr lang finanziell beteiligen, während weitere Gespräche für 2029 geplant sind. Zudem fließen EU-Wiederaufbaumittel in die Haushaltsplanung ein, um die Finanzierung zu sichern.

Quelle