Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Frida StiebitzGericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel im Zusammenhang mit einem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Dem Magazin ist es nun untersagt, bestimmte Vorwürfe im Zusammenhang mit KI-generierter Fake-Pornografie zu veröffentlichen. Das Urteil folgt auf einen Rechtsstreit, der Anfang dieses Jahres begann.
Ulmen hatte im April erstmals vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen Der Spiegel eingereicht. Im Mai entschied das Gericht, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe rechtlich zulässig sei. Allerdings sah es keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen KI-erzeugte Fake-Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet habe.
Zudem untersagte das Gericht Der Spiegel, Zitate aus einer privaten E-Mail Ulmens an seinen Verteidigungskanzler zu veröffentlichen. Diese Äußerungen fielen demnach in den „höchstpersönlichen Lebensbereich“, der besonders geschützt ist. Dennoch bleibt es dem Magazin erlaubt, über die separate Anzeige Fernandes’ wegen körperlicher Gewalt gegen Ulmen zu berichten.
Der Fall hat eine breitere politische Debatte ausgelöst. SPD-Chefin Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang fordern strengere Regulierungen gegen den Missbrauch von KI. Konservative Politiker, darunter Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), setzen sich für eine Pflicht zur Klarnamennutzung im Internet ein. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte inzwischen an, das Strafrecht zu verschärfen, um nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu bekämpfen.
Die einstweilige Verfügung verbietet Der Spiegel, bestimmte Behauptungen im Skandal zu wiederholen. Gleichzeitig drängen politische Vertreter weiterhin auf gesetzliche Reformen, um KI-Missbrauch einzudämmen. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen Meinungsfreiheit, Privatsphäre und der Regulierung digitaler Inhalte.






