Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Verfassungsschutz-Gesetz für Beamte
Evangelos RörrichtHamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Verfassungsschutz-Gesetz für Beamte
Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über umstrittenes neues Gesetz ab
Der Entwurf mit dem Titel „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ hat landesweit Debatten ausgelöst und stößt bei verschiedenen Gruppen auf Widerstand.
Nach dem geplanten Gesetz müssen künftig alle Bewerberinnen und Bewerber, die von der Stadt eingestellt oder befördert werden, vom Verfassungsschutz überprüft werden. Abgelehnte können zwar gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen, die Sicherheitsbehörden sind jedoch nicht verpflichtet, ihre Erkenntnisse vollständig offenzulegen. Unterstützt wird das Vorhaben von der regierenden SPD und den Grünen sowie der oppositionellen CDU.
Die Kritik am Gesetz wächst indes. Die Linke will eine namentliche Abstimmung beantragen, während das „Bündnis gegen Berufsverbote“, die Gewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu einer Demonstration gegen den Entwurf aufrufen. Auch die Jusos und die Grüne Jugend lehnen das Gesetz ab. Sie bemängeln, es sei unklar formuliert und könnte missbraucht werden, falls die AfD in Sachsen-Anhalt das Innenministerium übernimmt. Gemeinsam wollen sie eine Pressekonferenz abhalten, um ihre Bedenken zu äußern.
Die Koalition plant, noch am Tag der Abstimmung einen Änderungsantrag mit „ausgewählten sprachlichen Anpassungen“ einzubringen. Das Gesetz enthält eine Befristung und tritt automatisch am 31. Juli 2031 außer Kraft.
Die Abstimmung findet wie geplant am 17. Juni statt. Bei einer Verabschiedung würden verpflichtende Verfassungsschutzprüfungen für Neueinstellungen und Beförderungen in der Stadtverwaltung eingeführt. Die Gegner des Gesetzes organisieren unterdessen weiter Proteste und Medienauftritte im Vorfeld der Entscheidung.






