Krankenkassen-Chefs fordern Reformen für niedrigere Beiträge bis 2030
Maria-Theresia ThanelKrankenkassen-Chefs fordern Reformen für niedrigere Beiträge bis 2030
Führende Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland haben über Möglichkeiten diskutiert, die Beiträge für Versicherte zu senken. Jens Baas und Andreas Storm, die Chefs zweier großer Krankenkassen, skizzierten Bedingungen, unter denen solche Kürzungen realistisch wären. Ihre Äußerungen erfolgen vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatten über Reformen im Gesundheitswesen und Anpassungen bei der Finanzierung.
Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, argumentierte, dass der aktuelle Gesetzentwurf keine Spielräume für Beitragssenkungen lasse. Eine Reduzierung um 0,5 Prozentpunkte sei seiner Meinung nach nur möglich, wenn die Kosten für Bezieher von Grundsicherungsleistungen schrittweise bis 2030 in den Bundeshaushalt verlagert würden. Ohne diese Veränderung sehe er keinen realistischen Weg, die Beiträge zu senken.
Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, vertrat eine leicht abweichende Position. Er schlug vor, dass eine gerechtere Finanzierung der Gesundheitskosten – insbesondere für Empfänger von Grundsicherung – sowie Einsparungen bei Arzneimitteln Spielraum für Beitragssenkungen schaffen könnten. Gleichzeitig warnte er die Politik davor, die Reform zu verwässern, und forderte, am ursprünglichen Plan festzuhalten.
Beide Manager waren sich einig, dass eine vollständige steuerliche Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge für Grundsicherungsempfänger unverzichtbar sei. Storm betonte, dass ohne diese Umstellung jede Beitragssenkung außer Reichweite bleibe. Baas unterstrich diesen Punkt und erklärte, dass nur ein konsequentes Vorgehen bei der Reform tatsächlich Einsparungen ermöglichen werde.
Die Vorschläge hängen entscheidend davon ab, die Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger bis 2030 auf den Bundeshaushalt zu übertragen. Sollte dies umgesetzt werden, könnte dies zu einer Senkung der Beiträge um 0,5 Prozentpunkte führen. Unter dem aktuellen Gesetzentwurf sind jedoch vorerst keine unmittelbaren Kürzungen zu erwarten.






