Solingen gedenkt zwei Jahre nach tödlichem Brandanschlag auf Familie
Maria-Theresia ThanelSolingen gedenkt zwei Jahre nach tödlichem Brandanschlag auf Familie
Gedenkveranstaltung in Solingen: Zwei Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag
Diese Woche findet in Solingen eine Gedenkveranstaltung zum zweiten Jahrestag eines verheerenden Brandanschlags statt, bei dem eine junge vierköpfige Familie ums Leben kam. Das Feuer, das Daniel S. im März 2024 legte, hinterließ Überlebende, die noch immer auf Entschädigungszahlungen warten. Der Trauermarsch wird vom Stadtzentrum zur ausgebrannten Immobilie in der Grünewalder Straße führen.
Am 25. März 2024 hatte der 39-jährige Daniel S. vorsätzlich ein Wohnhaus in der Grünewalder Straße in Brand gesetzt. Die Flammen rissen eine Familie in den Tod, vier Menschen kamen ums Leben. Zwei weitere Personen – ein Paar mit ihrem Kleinkind – konnten sich nur durch einen Sprung aus dem dritten Stock retten.
Das Landgericht Wuppertal verurteilte Daniel S. später zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Ermittler fanden keine Hinweise auf rassistische oder rechtsextreme Motive für die Tat.
Zwei Jahre nach dem Anschlag warten Überlebende und Angehörige der Opfer noch immer auf Entschädigung. Das überlebende Paar könnte zwar Ansprüche nach dem deutschen Opferentschädigungsgesetz geltend machen – allerdings nur, wenn es einen Schockschaden, also eine psychische Traumatisierung, nachweist. Auch die Eltern der getöteten Familie sehen sich mit ähnlichen Hürden konfrontiert, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
An der Gedenkveranstaltung, zu der etwa 100 Teilnehmer erwartet werden, nehmen Überlebende und Angehörige der Opfer teil. Sie steht in einer Zeit, in der Deutschland weiterhin mit extremistischer Gewalt kämpft. Allein 2023 registrierten die Behörden über 23.000 rechtsextreme Straftaten, darunter rassistisch motivierte Delikte, mit besonders hohen Fallzahlen in Städten wie Berlin, Hamburg und Köln.
Der Anschlag von Solingen hat tiefe Spuren in der Gemeinschaft hinterlassen. Während das Gericht in diesem Fall extremistische Motive ausschloss, bleibt die Bedrohung durch hassgetriebene Gewalt ein bundesweites Problem. Ob die Betroffenen Entschädigung erhalten, hängt nun davon ab, ob sie psychische Schäden nach strengen rechtlichen Kriterien belegen können.






