Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs aus Gefängnis Celle
Evangelos RörrichtVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs aus Gefängnis Celle
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Gefängnisicherheit und der Regelungen für Hafturlaub ausgelöst. Nun wird infrage gestellt, wie es zu einer solchen Situation kommen konnte.
Benjamin F., der eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verbüßte, nutzte einen genehmigten Ausgang zur Flucht. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Gefangene nach mindestens zehn Jahren Haftzeit einen Antrag auf Lockerungen stellen. Die Behörden prüfen ihre Eignung anhand einer Verhaltensprognose, um das Risiko von Flucht oder Rückfall zu bewerten.
Vor seiner Flucht hatte Benjamin F. bereits 38 begleitete Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert. Bei seiner Flucht reiste er zunächst nach Vöhrum, um seine Mutter zu besuchen. Anschließend floh er mit seinem Motorrad, war jedoch später in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt. Kurze Zeit danach wurde er wieder in Gewahrsam genommen.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag zeigte sich angesichts der Flucht unverständlich. Der Fall hat zu Forderungen nach einer Überprüfung der Entscheidungsprozesse geführt, die der Gewährung von Hafturlaub für Hochrisiko-Häftlinge zugrunde liegen.
Die Flucht wirft Fragen nach möglichen Schwachstellen in den Risikobewertungsverfahren des Justizvollzugs auf. Zwar befindet sich Benjamin F. wieder in Haft, doch der Vorfall hat eine Debatte über die Kriterien für die Gewährung von Lockerungen an verurteilte Mörder ausgelöst. Die Behörden könnten gezwungen sein, die aktuellen Richtlinien zu überarbeiten, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern.






