Wahl des Lörracher Stellvertreters für rechtmäßig erklärt – Verfahren abgeschlossen
Maria-Theresia ThanelWahl des Lörracher Stellvertreters für rechtmäßig erklärt – Verfahren abgeschlossen
Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters von Lörrach wurde nach einer Prüfung durch den Regierungspräsidium Freiburg als rechtmäßig bestätigt. Eine Beschwerde hatte eine Überprüfung des Verfahrens ausgelöst, doch die Behörden fanden keine Unregelmäßigkeiten. Da nur ein Kandidat die Voraussetzungen erfüllte, kam es zu einer kampflosen Wahl.
Der Stadtrat hatte die Wahl auf Basis eines gültigen Beschlusses vorbereitet. Da keine weiteren Bewerber vorgeschlagen wurden, erfolgte die Abstimmung als Zustimmungswahl. Das Regierungspräsidium bestätigte später, dass die erforderliche absolute Mehrheit erreicht wurde.
Die Prüfung erfolgte nach einer Beschwerde über das Verfahren. Die Behörden stellten jedoch fest, dass alle Schritte den Vorschriften entsprachen. Da keine Hinweise auf Fehlverhalten vorlagen, wurde das Verfahren offiziell für abgeschlossen erklärt.
Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić war am 26. März 2026 vom Stadtrat wiedergewählt worden. Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters ist nun unangefochten.
Mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg ist die Angelegenheit abgeschlossen. Die Besetzung der Position des stellvertretenden Bürgermeisters erfolgte in einem rechtlich einwandfreien Verfahren. Weitere Schritte oder Überprüfungen werden nicht erwartet.






