06 May 2026, 18:21

YouTuber-Duo "Ewiges Leben" wegen Islam-Kritik in strafrechtlicher Grauzone

Plakat, das eine Radioshow mit dem Titel "Die Stimme der liberalen Muslime" ankündigt, mit Bildern von Menschen mit Kopfhörern und Mikrofonen in einem Gespräch.

YouTuber-Duo "Ewiges Leben" wegen Islam-Kritik in strafrechtlicher Grauzone

Zwei deutsche YouTuber, bekannt als „Niko“ und „Tino“, stehen wegen eines Videos, in dem sie islamischen Antisemitismus kritisieren, unter strafrechtlicher Untersuchung. Das Duo, das den Kanal Ewiges Leben betreibt, veröffentlichte 2024 einen Clip mit dem Titel Der Islam ist nicht Frieden – und löste damit juristische Schritte aus. Die Behörden prüfen nun, ob ihre Äußerungen gegen Gesetze verstoßen, die die Beleidigung religiöser Überzeugungen unter Strafe stellen.

In dem umstrittenen Video zeigten sie Aufnahmen von Demonstrationen, auf denen Personen zu Hass gegen Israel aufstachelten oder gewalttätige Angriffe feierten. Darin behauptete Tino, der Islam und die Botschaft dahinter brächten nur Hass, Macht und Mord, und fügte hinzu, er stehe für keinen Frieden, keine Freude und kein Leben. Diese Aussagen veranlassten die Staatsanwaltschaft Hamburg, ein Verfahren nach Paragraf 166 des deutschen Strafgesetzbuchs einzuleiten, der Straftaten erfasst, die den öffentlichen Frieden durch die Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen stören.

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Nikos Anwalt, Marco Wingert, fordert die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, das Video drücke lediglich christliche Überzeugungen aus. Unterdessen unterstützt die Christliche Polizeivereinigung die YouTuber: Ihr Bundesvorsitzender, Holger Clas, kritisierte die Ermittlungen scharf. Der Fall hat seitdem eine breitere Debatte über die Meinungsfreiheit in Deutschland entfacht, wobei einige dem Rechtssystem vorwerfen, mit zweierlei Maß zu messen.

Der Kanal Ewiges Leben beschäftigt sich in der Regel mit Themen wie Christentum, Glauben und gesellschaftlichen Fragen. Doch dieses spezielle Video hat besondere Aufmerksamkeit erregt und wirft die Frage auf, wo die Grenze zwischen berechtigter Religionskritik und strafbarer Äußerung verläuft.

Die Ermittlungen dauern an; die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Kommentare der YouTuber einen rechtswidrigen Angriff auf religiöse Überzeugungen darstellen. Je nach Ausgang könnte der Fall einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie ähnliche Aussagen künftig nach deutschem Recht bewertet werden. Während das Verfahren läuft, nimmt die Diskussion über Meinungsfreiheit und Religionskritik weiter an Fahrt auf.

Quelle