25 April 2026, 04:20

Berliner Gericht verurteilt Bestechung und Datenfälschung im Gesundheitswesen

Blauer Plakat mit der Aufschrift "Affordable Care Act by the Numbers" und dem Text "14.5m People Have Signed Up for Coverage" sowie begleitenden Bildern.

Berliner Gericht verurteilt Bestechung und Datenfälschung im Gesundheitswesen

Ein Berliner Gericht hat zwei Männer, die in einen Bestechungs- und Datemanipulationsskandal verwickelt waren, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Im Mittelpunkt des Falls standen illegale Absprachen zwischen einem ehemaligen Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und einem Mitarbeiter einer Krankenkasse. Beide sollen vor über einem Jahrzehnt Patientenakten verfälscht haben, um höhere Zahlungen zu erschleichen.

Der Skandal nahm seinen Anfang, als der 62-jährige Ex-Vorstand der KV Berlin angeblich Datenträger von der Krankenkasse erhalten haben soll. Im Gegenzug genehmigte er Änderungen an verschlüsselten medizinischen Diagnosen – ohne die behandelnden Ärzte zu konsultieren. Durch diese Manipulationen konnte die Krankenkasse überhöhte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds abrufen.

Wie das Gericht hörte, betrafen die Fälschungen Unterlagen aus dem Jahr 2015, während frühere Vorwürfe aus dem Jahr 2014 nicht bewiesen werden konnten. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der ehemalige Vorstand die Machenschaften nutzte, um die Finanzen der KV Berlin aufzubessern und gleichzeitig der Krankenkasse entgegenzukommen. Der 46-jährige Krankenkassenmitarbeiter sah darin hingegen eine Chance, seine Karriere voranzutreiben – wie er selbst angab, gab er "Anreizen und Druck" nach.

Beide Angeklagten wussten laut Urteil, dass ihr Handeln gegen Vorschriften verstieß, darunter auch interne Richtlinien ihrer eigenen Aufsichtsbehörden. Die Staatsanwaltschaft hatte schärfere Strafen gefordert, darunter Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und neun Monaten sowie eine Einziehung von 250.000 Euro von der KV Berlin. Stattdessen verhängte das Gericht eine zehnmonatige Bewährungsstrafe gegen den Ex-Vorstand und eine Geldstrafe von 15.000 Euro gegen den Krankenkassenmitarbeiter.

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Mit dem Urteil endet ein Verfahren, in dem zwar keine persönliche Bereicherung nachgewiesen werden konnte, in dem beide Männer jedoch einräumten, Regeln zugunsten institutioneller Vorteile gebeugt zu haben. Die Bewährungsstrafe für den ehemaligen KV-Vorstand und die Geldbuße für den Krankenkassenmitarbeiter beenden die juristische Aufarbeitung. Die Entscheidung des Gerichts fällt milder aus, als es die Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert hatte.

Quelle