Betrügerische Briefe zielen auf Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab – so erkennen Sie die Fälschung
Frida StiebitzBetrügerische Briefe zielen auf Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab – so erkennen Sie die Fälschung
Betrügerische Schreiben im Namen der Bundesnetzagentur zielen auf Besitzer kleiner Solaranlagen ab
Mit gefälschten Briefen, die angeblich von der Bundesnetzagentur stammen, werden derzeit Besitzer von Mini-Solaranlagen – sogenannten „Balkon-Solaranlagen“ – unter Druck gesetzt. Die falschen Benachrichtigungen fordern Gebühren für nicht angemeldete Anlagen und drohen mit höheren Strafen bei Nichtbeachtung. Die Behörden haben nun eine Warnung an die Öffentlichkeit herausgegeben.
In den betrügerischen Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Photovoltaik(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister eingetragen zu haben. Sie verlangen eine Zahlung von 41,60 Euro innerhalb von 14 Tagen und warnen vor einer Strafe von 208 Euro bei ausbleibender Begleichung. Zudem werden die Besitzer aufgefordert, ihre Anlagen umgehend zu registrieren und einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen.
Mehrere Details entlarven die Schreiben als Fälschung: Die Absender-E-Mail-Adresse [email protected] gehört nicht zur Bundesnetzagentur. Die angegebenen Telefonnummern enthalten falsche Vorwahlen – 0229 und 0223 –, die beide nicht für Bonn gelten, wo die Behörde ihren Sitz hat. Auch die angegebene Adresse weicht von der offiziellen Anschrift der Bundesnetzagentur ab.
Zwar können tatsächlich Bußgelder drohen, wenn eine Balkon-Solaranlage nicht angemeldet wird, doch die Betrüger nutzen diese Pflicht gezielt aus, um Empfänger zu täuschen. Die Bundesnetzagentur rät allen, die solche Schreiben erhalten, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren. Betroffene sollten zudem Anzeige gegen unbekannte Täter erstatten.
Besitzer von Balkon-Solaranlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu registrieren. Die Bundesnetzagentur hat jedoch bestätigt, dass es sich bei den betrügerischen Schreiben nicht um offizielle Post handelt. Empfänger sollten verdächtige Mitteilungen vor weiteren Schritten direkt bei der Behörde überprüfen.






