BGH entscheidet über Schufa-Transparenz und algorithmische Bonitätsbewertung
Claudius KeudelBGH entscheidet über Schufa-Transparenz und algorithmische Bonitätsbewertung
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird in einem Streit um die Transparenz der Schufa-Bonitätsbewertungen ein Urteil fällen. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Offenlegungen des Unternehmens den GDPR-Anforderungen für algorithmische Entscheidungen genügen. Fünf Kläger argumentieren, dass die derzeitigen Angaben unzureichend seien.
Die Schufa führte im März 2023 ein neues Bewertungsmodell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Das Unternehmen behauptet, dieses System erfülle bereits jetzt künftige rechtliche Vorgaben, indem es jeden Faktor und dessen Gewichtung offengelege.
Die Kläger widersprechen dem. Sie bestehen darauf, dass Verbraucher tiefere Einblicke in die Berechnung der Bonitätswerte benötigten. Der BGH muss nun entscheiden, wie detailliert die Datenoffenlegung der Schufa nach den GDPR-Regeln sein muss.
Ab November 2026 treten neue Gesetze für „materielle Scoring-Systeme“ in Kraft, die strengere Transparenzvorschriften vorsehen. Das aktuelle Modell der Schufa soll bis Ende 2028 ein älteres, komplexeres System ersetzen.
Die Entscheidung des Gerichts wird maßgeblich beeinflussen, wie transparent Kreditbewertungen in Deutschland sein müssen. Zudem könnte sie einen Präzedenzfall für die GDPR-Konformität bei automatisierten Entscheidungsverfahren schaffen. Das Ergebnis wird sowohl die Schufa als auch die breitere Anwendung algorithmischer Bewertungssysteme betreffen.






