23 March 2026, 16:20

Bundesgerichtshof erlaubt Verkauf von Verbrennern nach 2030 – DUH scheitert mit Klage

Ein detailliertes Bild eines Automotors aus einem deutschen Patentdokument von 1953, beschriftet mit "Deutsches Patent 890,000,000 - Schematics of the Engine", das Komponenten wie Kolben und Ventile zeigt.

Bundesgerichtshof erlaubt Verkauf von Verbrennern nach 2030 – DUH scheitert mit Klage

Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat Versuche abgelehnt, Mercedes-Benz und BMW den Verkauf neuer Benzin- und Dieselautos nach 2030 zu verbieten. Das Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wies Klagen der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) zurück. Die Automobilhersteller begrüßten die Entscheidung als Sieg für Rechtssicherheit.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Forderungen der DUH, den Verkauf von Verbrennermodellen ab November 2030 zu unterbinden. Die Organisation argumentierte, Autokonzernen müssten verbindliche CO₂-Budgets auferlegt werden. Das Gericht bestätigte jedoch frühere Urteile und stellte klar, dass solche Vorgaben nicht für einzelne Unternehmen gelten.

BMW widersprach den Ansprüchen der DUH mit Verweis auf das Pariser Klimaabkommen. Das Unternehmen betonte, das Abkommen lege nationale Ziele für Staaten fest – nicht verbindliche Grenzen für einzelne Unternehmen. Sowohl Mercedes-Benz als auch BMW lobten das Urteil als entscheidend für Planungssicherheit und Investitionen in Deutschland.

Bundesregierung und Umweltministerium äußerten sich öffentlich nicht zu den Forderungen der DUH oder dem Gerichtsurteil. Lediglich die rechtliche Position von BMW war im Verfahren dokumentiert worden.

Das Urteil räumt eine rechtliche Hürde für den Verkauf von Verbrennern über 2030 hinaus aus dem Weg. Die Hersteller haben nun mehr Planungssicherheit für ihre künftigen Aktivitäten in Deutschland. Zudem bestätigt die Entscheidung, dass die Klimaziele des Pariser Abkommens für Staaten gelten – nicht für einzelne Unternehmen.

Quelle