Bundestag lockert Arbeitsschutzregeln – mehr Risiko für Beschäftigte?
Frida StiebitzBundestag lockert Arbeitsschutzregeln – mehr Risiko für Beschäftigte?
Der Deutsche Bundestag hat eine Reform verabschiedet, die die Beschäftigtengrenzen für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit anhebt. Die Maßnahme soll Unternehmen entlasten, stößt jedoch auf Kritik wegen möglicher Risiken für den Arbeitsschutz. Gegner befürchten, dass die Änderungen die Sicherheitsstandards in kleineren Betrieben schwächen könnten.
Bisher mussten Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden einen Sicherheitsbeauftragten benennen – eine Regelung, die bundesweit etwa 760.000 Stellen umfasste. Nach dem neuen Gesetz gilt diese Pflicht nun erst ab 50 Beschäftigten.
Die Reform sieht zudem vor, dass größere Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitenden künftig nur noch einen einzigen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen – sofern sie nicht in Hochrisikobranchen tätig sind. Befürworter argumentieren, dass die Neuregelung die finanzielle Belastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verringere. Schätzungen zufolge sparen die Unternehmen dadurch jährlich rund 135 Millionen Euro.
Doch die Entscheidung ist nicht unumstritten. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken warnen, dass weniger Sicherheitsbeauftragte zu mehr Arbeitsunfällen führen könnten. Experten fordern nun eine genaue Beobachtung der Reformfolgen, um eine Schwächung des Arbeitsschutzes zu verhindern.
Durch die neuen Schwellenwerte entfallen schätzungsweise 123.000 Stellen für Sicherheitsbeauftragte. Zwar profitieren Unternehmen von erheblichen Einsparungen, doch die Reform hat die Debatte neu entfacht, wie Kostensenkungen mit dem Schutz der Beschäftigten in Einklang zu bringen sind. Die Regierung wird prüfen müssen, ob die Änderungen ein ausreichendes Sicherheitsniveau in den Betrieben gewährleisten.






