15 April 2026, 12:24

DAK Gesundheit warnt Apotheken vor neuen Preis- und Mehrwertsteuer-Regeln ab 2026

Plakat mit der Aufschrift "Senken Sie die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente unter der Biden-Harris-Regierung" mit Text und Logo.

DAK Gesundheit warnt Apotheken vor neuen Preis- und Mehrwertsteuer-Regeln ab 2026

DAK Gesundheit warnt Apotheken vor Änderungen bei Preis- und Mehrwertsteuerangaben

Die DAK Gesundheit hat Apotheken vor bevorstehenden Änderungen bei der Preis- und Mehrwertsteuer-Meldung gewarnt. Ab dem 1. Mai 2026 könnten falsche Angaben zu abgelehnten Abrechnungen und Zahlungsstreitigkeiten führen. Die neuen Regelungen verlangen eine präzise Angabe von Preisen und Mehrwertsteuer-Kennzeichen in Kostenvoranschlägen und Rechnungen.

Im aktualisierten System müssen Apotheken Nettopreise für elektronische Kostenvoranschläge übermitteln – sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Bei Angabe des Nettobetrags ist zudem das richtige Mehrwertsteuer-Kennzeichen anzugeben: entweder "Netto (regulärer MwSt-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt-Satz)". In der automatisierten Abrechnung werden standardmäßig "1" für den vollen Mehrwertsteuersatz und "2" für den ermäßigten Satz verwendet.

Ausnahmen gelten in zwei Fällen: wenn Bruttopreise vertraglich festgelegt sind oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift. Hier müssen Apotheken spezifische Kennzeichen nutzen, um Fehler zu vermeiden. Die Krankenkasse betont, dass Verstöße gegen die Vorgaben zu Ablehnungen und möglichen Verzögerungen bei Zahlungen führen.

Die DAK Gesundheit macht deutlich, dass Preis und zugehöriges Mehrwertsteuer-Kennzeichen stets gemeinsam übermittelt werden müssen. Nur so lasse sich eine korrekte Bearbeitung der Abrechnungen gewährleisten – und administrative Probleme für Apotheken wie Versicherung vermeiden.

Die Änderungen treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Apotheken müssen ihre Abrechnungsprozesse entsprechend anpassen, da fehlerhafte Meldungen künftig nicht mehr akzeptiert werden. Sorgfalt bei Preisen und Mehrwertsteuerangaben wird damit unverzichtbar. Ziel der Neuregelungen ist es, Kostenvoranschläge zu vereinfachen und Streitigkeiten bei der Rechnungsstellung zu reduzieren.

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