GEZ-Gebühr vor Gericht: Kann man den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?
Maria-Theresia ThanelGEZ-Gebühr vor Gericht: Kann man den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?
Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Absetzbarkeit des rundfunkbeitragspflichtigen GEZ-Gebühr in Frage. Vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Musterklage eingereicht, nachdem das Finanzamt den Abzugsantrag eines Steuerzahlers abgelehnt hatte.
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Steuerzahler, der versuchte, rund 220 Euro Rundfunkbeitrag für das Jahr 2024 von der Steuer abzusetzen. Da das Finanzamt den Antrag zurückwies, griff der Verband ein. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte das Urteil Millionen Haushalte betreffen, die den Beitrag zahlen.
Die möglichen Ersparnisse hängen vom individuellen Steuersatz ab. Bei einem Satz von 20 Prozent läge die Ersparnis bei etwa 44 Euro pro Jahr, bei 30 Prozent bei rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten jährlich fast 93 Euro zurückerhalten. Der Beitrag könnte dann als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Entscheidung hängt davon ab, wie das Gericht das Steuerrecht auslegt. Der Bund der Steuerzahler argumentiert, dass die Pflichtgebühr wie andere abziehbare Kosten behandelt werden sollte. Ein Erfolg der Klage würde einen Präzedenzfall für künftige Anträge schaffen.
Das Verfahren könnte die steuerliche Behandlung des Rundfunkbeitrags grundlegend ändern. Bei einem positiven Urteil könnten Steuerzahler je nach Einkommenshöhe einen Teil ihrer Zahlungen zurückfordern. Die Gerichtsentscheidung wird zeigen, ob die Gebühr als absetzbare Ausgabe anerkannt wird.






