DB-Chef Nagl warnt vor Sonderregeln für Bahnneuling Italo und drohenden Rechtsstreits
Frida StiebitzDB-Chef Nagl warnt vor Sonderregeln für Bahnneuling Italo und drohenden Rechtsstreits
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, hat Bedenken gegen Pläne geäußert, dem italienischen Bahnbetreiber Italo Sonderkonditionen für die Streckennutzung einzuräumen. Das Unternehmen strebt an, bis 2028 in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzutreten. Nagl warnt, dass solche Schritte langwierige Rechtsstreitigkeiten auslösen und den Wettbewerb destabilisieren könnten.
Er kritisierte Vorschläge für eine kurzfristige „Neueinsteiger-Klausel“, die speziell auf Italo zugeschnitten ist, und bezeichnete die rechtliche Grundlage als unklar. Seiner Ansicht nach würde die Gewährung von Streckenzugang auf Basis fragwürdiger Regeln zu extremer Marktinstabilität führen. Seine Äußerungen fallen in eine Phase, in der die verbindliche Kapazitätsverordnung der EU, die einen rechtlichen Rahmen schaffen soll, erst 2031 in Kraft treten wird.
Die alten, mehrjährigen Rahmenverträge aus dem Jahr 2017 waren aufgrund ihrer Komplexität und rechtlicher Risiken abgeschafft worden. Ohne ein klares System fürchtet Nagl, dass endlose juristische Auseinandersetzungen drohen, sollten Sonderregelungen eingeführt werden. Dennoch zeigt er sich optimistisch, dass mehr Wettbewerb im Fernverkehr letztlich den Fahrgästen zugutekommen werde.
Als Infrastrukturunternehmen nimmt die DB InfraGO keine Partei für bestimmte Betreiber ein. Vielmehr konzentriere man sich darauf, faire Zugangsbedingungen zu schaffen, die die Dienstleistungen für Reisende verbessern, betont Nagl. Seine Warnungen unterstreichen die Notwendigkeit eines stabilen regulatorischen Umfelds, bevor neue Akteure wie Italo reibungslos in den Markt eintreten können.
Die Debatte über den Markteintritt von Italo in Deutschland kreist um rechtliche Klarheit und faire Wettbewerbsbedingungen. Bis die EU-Verordnung 2031 greift, bleibt ungewiss, wie neue Anbieter Zugang erhalten sollen. Nagls Haltung macht die Risiken überstürzter Entscheidungen ohne solide rechtliche Grundlage deutlich.






