Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen verbotener NS-Parole
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Online-Magazin Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der Beitrag mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" steht in der Kritik, weil er einen historischen Spruch zitiert, der nach deutschem Recht verboten ist. Bislang bestätigten die Behörden lediglich, dass die Ermittlungen laufen.
Ausgelöst wurde der Fall durch eine anonyme Anzeige bei Hessen Gegen Hetze, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte, die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) zusammenarbeitet. Die Sache wurde anschließend an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet und liegt nun in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg.
Der umstrittene Artikel veröffentlichte einen Text aus dem Jahr 1931 der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner, in dem die Parole "Alles für Deutschland" enthalten war. Dieser Spruch bleibt gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs verboten – ein Urteil aus dem Jahr 2024 bestätigte das Verbot. Im selben Jahr wurde der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke zweimal zu Geldstrafen verurteilt, weil er die Phrase in öffentlichen Reden verwendet hatte.
Das deutsche Recht sieht zwar Ausnahmen für politische Bildung oder die Berichterstattung über historische Ereignisse vor. Die Herausgeber des Blogs werfen den Behörden jedoch vor, nur vage Stellung zu nehmen und nicht zu erklären, warum ausgerechnet dieser Artikel untersucht wird. Kritiker monieren, die Anwendung des Gesetzes sei inkonsequent – etwa im Fall des ehemaligen AfD-Politikers Robert Risch, der 2026 wegen desselben Spruchs aus dem Parlament ausgeschlossen wurde.
Achse des Guten wurde 2004 vom früheren Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet. Das Blog versteht sich seit Langem als Plattform für konservative Kommentare, doch ist dies das erste Mal, dass es wegen seiner Inhalte strafrechtlich überprüft wird.
Der Fall wirft erneut die Debatte über Meinungsfreiheit und die Anwendung der deutschen Symbolgesetze auf. Zwar bleibt der Spruch verboten, doch schaffen die rechtlichen Ausnahmen für historische Zusammenhänge Unsicherheit. Das Ergebnis dieses Verfahrens könnte präzedenzwirksam für künftige ähnliche Konflikte sein.






