01 May 2026, 12:26

EU-Entschließung: "Nur Ja heißt Ja" soll sexualisierte Gewalt europaweit stoppen

Eine Europakarte, die den Geschlechtergleichheitsindex 2017 anzeigt, mit Regionen, die nach Geschlechtergleichheitsniveaus farbcodiert sind, und erklärendem Text auf der linken Seite.

EU-Entschließung: "Nur Ja heißt Ja" soll sexualisierte Gewalt europaweit stoppen

Die Europäische Kommission hat eine Entschließung zur Unterstützung des "Nur Ja heißt Ja"-Standards für sexuelle Einwilligung verabschiedet. Dieser Schritt folgt jahrelangen Kampagnen von Frauenrechtsorganisationen und zielt darauf ab, einen einheitlichen Ansatz zum Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt in ganz Europa zu schaffen. Zwar ist die Entscheidung vorerst symbolisch, sie markiert jedoch einen bedeutenden Fortschritt in der rechtlichen Debatte über Einwilligung.

Deutschland führte 2016 als erstes das "Nein heißt Nein"-Prinzip in sein Sexualstrafrecht ein. Diese Änderung erfolgte nach massiver Empörung über die massenhaften sexuellen Übergriffe auf dem Kölner Domplatz in der Silvesternacht 2015/16. Nach der neuen Regelung wurden sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person strafbar – selbst wenn kein körperlicher Widerstand geleistet wurde.

Der Wechsel zu "Nein heißt Nein" war das Ergebnis langjährigen Drucks von Frauenrechtsgruppen und Gewaltschutzinitiativen. Die jüngste EU-Entschließung geht jedoch noch einen Schritt weiter, indem sie "Nur Ja heißt Ja" befürwortet. Dieser Standard besagt, dass vor jeder sexuellen Handlung eine ausdrückliche Zustimmung erteilt werden muss – ihr Fehlen allein reicht aus, um eine Handlung als nicht einvernehmlich zu definieren.

Auch der Fall Gisele Pelidot, ein viel beachteter Vorfall in Europa, beschleunigte die EU-Bemühungen um klarere Einwilligungsgesetze. Anders als im bisherigen Modell, bei dem Täter Unwissenheit vortäuschen konnten, wenn Opfer sich nicht körperlich wehrten, schließt "Nur Ja heißt Ja" solche Schutzbehauptungen aus. Ohne eindeutige Zustimmung gilt jede sexuelle Handlung als rechtswidrig.

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Die EU-Entschließung ist zwar nicht bindend, sodass die Mitgliedstaaten sie nicht unmittelbar in nationales Recht umsetzen müssen. Dennoch setzt die Entscheidung eine klare Richtung für künftige Gesetzgebungen zu Einwilligung und Opferschutz. Befürworter hoffen, dass sie Länder ermutigen wird, ihre eigenen Rechtsrahmen gegen sexualisierte Gewalt zu stärken.

Quelle