Freiburg scheitert mit Klage gegen Pflicht-Guthabenkarte für Geflüchtete
Claudius KeudelFreiburg scheitert mit Klage gegen Pflicht-Guthabenkarte für Geflüchtete
Die Landesregierung hat den Antrag Freiburgs auf eine Befreiung von einer neuen Regelung zu Flüchtlingsleistungen abgelehnt. Die Stadt hatte beantragt, die Einführung eines Pflicht-Guthabenkartensystems für Geflüchtete zu vermeiden. Beamte argumentieren, dass das System zusätzliche Kosten und Bürokratie verursache, ohne klare Vorteile zu bieten.
Im Mittelpunkt des Streits steht das Kommunale Abweichungsgesetz. Dieses Gesetz ermöglicht es Städten in bestimmten Fällen, von Landesvorgaben abzuweichen – doch Freiburgs Antrag wurde abgelehnt.
Die Stadt behauptet, dass die Zahlungskarte zusätzlichen Aufwand schafft und die finanzielle Freiheit von Geflüchteten einschränkt. Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der SPD+/JF-Fraktion, nannte die Ablehnung „unverständlich“. Er argumentierte, die Karte bringe keinerlei Vorteile, erhöhe aber Bürokratie und Kosten.
Viviane Sigg, SPD-Abgeordnete im Landtag, kritisierte die Ausgestaltung des Gesetzes. Sie sagte, es biete Kommunen kaum Möglichkeiten, gegen Ablehnungen Widerspruch einzulegen. Zudem warf sie der Grün-Schwarzen Koalition vor, ihr Versprechen zur Entlastung der Behörden von Papierkram nicht eingehalten zu haben.
Die Freiburger SPD bezeichnete die Regelung als „Papiertiger“. Parteimitglieder werfen der Landesregierung vor, ihre Zusagen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands nicht umgesetzt zu haben.
Der Freiburger Stadtrat erwägt nun rechtliche Schritte gegen die Entscheidung. Die städtischen Juristen schätzen die Erfolgsaussichten jedoch als gering ein. Der Konflikt verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen kommunalen und Landesbehörden in der Flüchtlingspolitik.






