Gericht blockiert Zugang zu Stasi-Akten über Angela Merkel – und setzt klare Grenzen
Evangelos RörrichtGericht blockiert Zugang zu Stasi-Akten über Angela Merkel – und setzt klare Grenzen
Ein in Berlin ansässiger Autor hat einen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage gegen das Bundesarchiv ab und entschied, dass die Unterlagen nicht in vollem Umfang freigegeben werden dürfen.
Die Entscheidung unterstreicht die strengen Auflagen, die den Zugang zu den Archiven der DDR-Staatssicherheit regeln. Der Autor hatte sämtliche Stasi-Dokumente zu Merkel für eine anstehende Veröffentlichung angefordert. Das Werk soll die Verflechtungen zwischen Institutionen der DDR während des Kalten Krieges untersuchen.
Das Bundesarchiv lehnte den Antrag mit der Begründung ab, es gebe keine "freigabefähigen Akten" über Merkel. Nach dem Stasi-Unterlagengesetz hängt die Einsichtnahme davon ab, ob die betreffende Person Stasi-Mitarbeiterin, historische Persönlichkeit oder zu jener Zeit Amtsträgerin war. Merkel übte während der Tätigkeit des MfS weder ein öffentliches Amt noch eine offizielle Funktion aus.
Das Gericht fand zudem keine Hinweise darauf, dass die Stasi sie gezielt begünstigt hätte. Nach deutschem Recht muss bei solchen Anträgen das Recht auf Privatsphäre gegen das öffentliche Interesse abgewogen werden. Zwar ist das Urteil nun rechtskräftig, doch behält der Kläger das Recht, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einzulegen. Die Entscheidung bestätigt die engen Grenzen beim Zugang zu Stasi-Akten – selbst für historische Forschungszwecke. Ohne Erfüllung der gesetzlichen Kriterien werden Anträge auf Akten zu Personen wie Merkel voraussichtlich weiterhin abgelehnt. Sollte der Autor das Urteil anfechten, könnte der Fall noch vor ein höheres Gericht gelangen.






