Gericht entscheidet im #MeToo-Streit zwischen Grünen-Politikern
Maria-Theresia ThanelGericht entscheidet im #MeToo-Streit zwischen Grünen-Politikern
Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten von Schedlich entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Äußerungen im Rahmen der viel beachteten #MeToo-Debatte, die letztlich zum politischen Absturz Gelbhaars führten. Während einige ihrer Vorwürfe für wiederholungsfähig erklärt wurden, erwiesen sich andere nach Prüfung als unbelegt.
Der Konflikt begann, als Klara Schedlich beim Rundfunksender RBB eine eidesstattliche Versicherung einreichte, in der sie Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar detailliert darlegte. Dieser wies die Anschuldigungen vehement als falsch zurück. Die Auseinandersetzung eskalierte, kostete Gelbhaar seine als sicher geltende Nominierung für die Bundestagswahl 2025 und führte zu seinem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Parlament.
Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte später, dass Teile von Schedlichs Aussagen wiederholt werden dürfen. Gleichzeitig stellte es jedoch fest, dass viele der #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar nicht ausreichend belegt seien. Das Gericht bezeichnete einige Aspekte des Falls als eine Frage widerstreitender Darstellungen der beiden Politiker.
Nach dem Abschluss des Verfahrens entschuldigte sich der RBB öffentlich bei Gelbhaar für die Ausstrahlung unbelegter Vorwürfe. Dennoch war der Schaden für seine politische Karriere bereits angerichtet.
Die Gerichtsentscheidung ermöglicht es Klara Schedlich, an bestimmten Aussagen festzuhalten, während gleichzeitig anerkannt wird, dass zentrale Vorwürfe haltlos waren. Stefan Gelbhaar, einst eine führende Figur der Grünen, zog sich nach dem Verlust seiner Nominierung und seines Mandats aus der Politik zurück. Der Fall zeigt, wie nachhaltig sich öffentliche Anschuldigungen auswirken können – selbst wenn sie sich später als unbegründet erweisen.






