08 June 2026, 20:17

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linken recht – Vorwürfe der Verspottung widerlegt

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linken recht – Vorwürfe der Verspottung widerlegt

Ein deutsches Gericht hat im Streit zwischen dreizehn AfD-Abgeordneten und der Linkspartei zugunsten der Kläger entschieden. Die AfD-Politiker hatten sich gegen Vorwürfe der Linken gewehrt, die ihnen vorwarfen, in einer Landtagssitzung die Parkinson-Symptome eines Linken-Abgeordneten verspottet zu haben. Das Oberlandesgericht Rostock kam zu dem Schluss, dass die Behauptungen unbelegt seien und die persönlichen Rechte der AfD-Politiker verletzt hätten.

Der Fall nahm im April 2025 seinen Anfang, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn in einer Pressemitteilung behauptete, AfD-Abgeordnete hätten seine Parkinson-Erkrankung lächerlich gemacht. Dreizehn AfD-Mitglieder, darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult, reichten daraufhin Klage gegen die Linken-Kreisverbände ein und beantragten eine einstweilige Verfügung.

Ein Gericht erster Instanz wies die meisten Forderungen der AfD zunächst ab, gab jedoch in einem Teilurteil bezüglich einer konkreten Formulierung den Klägern recht. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung später auf und urteilte, die Linken könne ihre Vorwürfe nicht beweisen. Die Richter verwiesen darauf, dass keine anderen Abgeordneten Zeugen einer Verspottung geworden seien, was Zweifel an Bruhns Darstellungen aufkommen ließ.

Das Gericht räumte zwar ein, dass Politiker scharfe Kritik aushalten müssten, betonte jedoch, dass persönliche Beleidigungen inakzeptabel seien. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken vor, wissentlich falsche Anschuldigungen verbreitet zu haben. Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung dafür, dass die Linken „haltlose Vorwürfe“ gegen ihn und seine Kollegen erhoben habe.

In der Folge untersagte das Gericht der Linkspartei, Teile der umstrittenen Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.

Das Urteil verhindert, dass die Linken ihre Vorwürfe gegen die AfD-Abgeordneten wiederholen darf. Die Entscheidung bestätigt, dass die ursprünglichen Behauptungen nicht ausreichend belegt waren. Der Fall setzt damit ein Zeichen für die Grenzen politischer Kritik in parlamentarischen Auseinandersetzungen.

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