10 May 2026, 06:20

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – ein historischer Reformvorschlag

Eine Gruppe von Menschen, die in einem Gerichtssaal sitzen, mit einem Mann in Anzug und zwei Frauen in legerer Kleidung nebeneinander, Bänke sind im Hintergrund zu sehen.

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – ein historischer Reformvorschlag

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Änderungen im Strafgesetzbuch vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte härter zu bestrafen. Mit dem neuen Plan soll der Mordparagraph erweitert werden, um Straftaten zu erfassen, die allein durch das Geschlecht des Opfers motiviert sind. Bisher werden manche dieser Fälle noch als Totschlag und nicht als Mord gewertet.

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Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen heraus als Mord verfolgt werden. Dennoch bestehen weiterhin Lücken, sodass einige geschlechtsspezifisch motivierte Taten milder bestraft werden. Hubigs Vorschlag zielt darauf ab, diese Gesetzeslücke zu schließen, indem jede Tötung, bei der das Opfer weil es eine Frau ist zum Ziel wird, automatisch als Mord eingestuft wird.

Die Unterscheidung ist entscheidend, denn nur bei einer Verurteilung wegen Mordes ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Totschlag hingegen sieht deutlich niedrigere Höchststrafen vor. Die Bundesregierung argumentiert, dass klarere rechtliche Definitionen den Gerichten helfen werden, „Feminizide“ wirksamer zu verfolgen.

Die Reform soll langjährige Kritik an der Behandlung geschlechtsspezifischer Gewalt im Justizsystem angehen. Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, wäre dies ein Paradigmenwechsel in der Einstufung und Ahndung solcher Verbrechen.

Die geplante Gesetzesänderung würde sicherstellen, dass Tötungen mit geschlechtsspezifischem Motiv künftig als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Dadurch drohten den Tätern deutlich härtere Strafen, einschließlich der Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Reform spiegelt das Bestreben wider, die rechtlichen Konsequenzen an die Schwere dieser Taten anzupassen.

Quelle