Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Online-Verträge einen Kündigungsbutton
Claudius KeudelNeue EU-Regel: Ab Juni brauchen Online-Verträge einen Kündigungsbutton
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Verbraucher Online-Verträge kündigen können. Unternehmen in Deutschland müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzeigen. Dies gilt für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen.
Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Jedes Land muss sie zunächst in nationales Recht überführen, damit sie in Kraft tritt. Deutschland hat dies bereits getan und den Button für relevante Verträge zur Pflicht gemacht.
Der Button muss leicht auffindbar und nutzbar sein – ähnlich wie der ursprüngliche Prozess zum Abschluss des Vertrags. Er ändert nichts am bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware besteht. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Bei einer digitalen Kündigung müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format erhalten, etwa per E-Mail.
Ziel der Neuerung ist es, die Vertragskündigung für Online-Käufer zu vereinfachen. Unternehmen sind verpflichtet, den Button sichtbar und funktionsfähig bereitzustellen. Bei Nichteinhaltung drohen Verbrauchern längere Widerrufsfristen.






