Neues Gesetz: Online-Kündigungen werden per "Widerrufsbutton" einfacher
Claudius KeudelNeues Gesetz: Online-Kündigungen werden per "Widerrufsbutton" einfacher
Deutschland hat ein neues Gesetz eingeführt, um die Online-Kündigung von Verträgen für Verbraucher zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Diese Neuerung setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und soll den Prozess transparenter und zugänglicher gestalten.
Der "Widerrufsbutton" muss deutlich beschriftet und leicht auffindbar sein. Firmen werden angewiesen, ihn im Footer oder Header der Website zu platzieren. Er muss dauerhaft verfügbar bleiben, damit Kunden ihn jederzeit nutzen können.
Um den Button zu verwenden, geben Verbraucher ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse ein. Ein zweistufiges Bestätigungsverfahren schließt die Widerrufsanfrage ab. Nach dem Absenden muss umgehend eine automatische Eingangsbestätigung versendet werden, vorzugsweise per E-Mail.
Unternehmen müssen zudem ihre Widerrufsrichtlinien aktualisieren und auf den Button sowie dessen Standort hinweisen. Auch Datenschutzerklärungen könnten anzupassen sein, da das Formular personenbezogene Daten erfasst. Zudem beginnt die Widerrufsfrist erst, sobald Kunden rechtlich konforme Informationen über ihre Rechte erhalten haben.
Das Gesetz schafft einen einheitlichen Standard für die Kündigung von Online-Verträgen. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Websites und Richtlinien an die neuen Vorgaben anzupassen. Die Änderungen treten mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland in Kraft.






