Neues Tariftreuegesetz spaltet Wirtschaft: Bürokratie oder fairer Wettbewerb?
Claudius KeudelNeues Tariftreuegesetz spaltet Wirtschaft: Bürokratie oder fairer Wettbewerb?
Der Deutsche Bundestag verabschiedete Ende Februar 2026 das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG). Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die sich um Bundesaufträge mit einem Volumen von 50.000 Euro oder mehr bewerben, die Tarifbindungsvorschriften einzuhalten. Arbeitgeberverbände kritisieren den Schritt bereits als überflüssige Bürokratie.
Nach den neuen Regelungen können Firmen, die ihren Tarifpflichten nicht nachkommen, von künftigen öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnet das Gesetz als unverhältnismäßigen Eingriff und warnt, es werde Unternehmen davon abhalten, staatliche Aufträge anzustreben.
Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts untermauert diese Bedenken. Von 1.000 befragten Unternehmen stuften 75 Prozent die bürokratischen Hürden bei öffentlichen Ausschreibungen als zu hoch ein. Fast die Hälfte – 43 Prozent – gab an, künftig möglicherweise ganz auf Angebote verzichten zu wollen.
BDA-Präsident Rainer Dulger argumentierte, das Gesetz sende ein falsches Signal an Investoren. Der wachsende staatliche Einfluss auf die Vergabepraxis werde Unternehmen davon abhalten, sich um Bundesaufträge zu bewerben. Der Bundesrat wird das Gesetz in dieser Woche freitag debattieren.
Das TTG führt strengere Compliance-Regeln für Unternehmen ein, die Bundesaufträge anstreben. Da viele Betriebe die Ausschreibungsverfahren bereits als zu komplex empfinden, könnte das Gesetz den Wettbewerb bei öffentlichen Vergaben weiter einschränken. Die anstehende Debatte im Bundesrat wird über das weitere Vorgehen entscheiden.






