Niedersachsen setzt verbindliche Windkraft-Flächenziele bis 2027 durch
Frida StiebitzNiedersachsen setzt verbindliche Windkraft-Flächenziele bis 2027 durch
Niedersachsen hat verbindliche rechtliche Vorgaben zur Förderung der Windenergie an Land eingeführt. Die Region Braunschweig muss diese Ziele nun durch eine aktualisierte Raumplanung erfüllen. Ein überarbeiteter Entwurf des Plans wird derzeit nach öffentlicher Beteiligung erstellt.
Bis 2027 muss die Region 2,46 Prozent ihrer Fläche – etwa 12.500 Hektar – für Windkraftanlagen ausweisen. Die derzeitigen Vorranggebiete decken bereits rund 2,9 Prozent der Region ab und übertreffen damit die Anforderungen.
Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag gab es Änderungen: Acht Standorte wurden aus den Vorrangzonen entfernt, sodass noch 80 übrig bleiben. Ein großes Gebiet nahe der Grenze zwischen Gifhorn und Peine fiel weg, während südlich von Kirchberg bei Seesen ein neuer Standort hinzukam.
Öffentliche Rückmeldungen und neue Erkenntnisse führten zu Anpassungen in 56 der zunächst vorgeschlagenen Zonen. Zudem ermöglicht eine kommunale Opt-in-Klausel den örtlichen Behörden, zusätzliche Flächen bereitzustellen, um das Ziel für 2032 zu unterstützen.
Der überarbeitete Plan zielt darauf ab, den Ausbau der Windenergie mit lokalen Belangen in Einklang zu bringen. Die Region verfügt nun über mehr Vorranggebiete, als für das 2027er-Ziel erforderlich wären. Endgültige Anpassungen folgen nach weiterer Prüfung und Abstimmung.






