17 March 2026, 18:26

NRW plant schärfere Regeln gegen Wohnungsmissbrauch und Slums

Plakat mit der Aufschrift "Ländliche Slums auf abgenutztem Land" bewirbt Umsiedlungsmöglichkeiten, zeigt eine Person vor einem Haus mit Bäumen.

Wie NRW den Missbrauch von Wohnungen mit Schrottimmobilien stoppt - NRW plant schärfere Regeln gegen Wohnungsmissbrauch und Slums

Nordrhein-Westfalen will mit neuem Gesetz gegen Wohnungsmissbrauch und Slum-Bedingungen vorgehen

Die Landesregierung hat einen Entwurf für das Fair-Wohnen-Gesetz verabschiedet, das ausbeuterische Praktiken und unzumutbare Wohnverhältnisse bekämpfen soll. Falls der Entwurf verabschiedet wird, könnten die neuen Regeln bereits im Herbst in Kraft treten.

Das geplante Gesetz sieht schärfere Kontrollen für Kurzzeitvermietungen vor: Die erlaubnisfreie Vermietung wird von 90 auf 56 Nächte pro Jahr begrenzt. Vermieter, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen. Erstmals wird auch die ausbeuterische Bereitstellung von Wohnraum explizit verboten.

Behörden erhalten erweiterte Befugnisse, darunter die Möglichkeit, eine Treuhandverwaltung anzuordnen oder in Ausnahmefällen zu enteignen – allerdings nur unter strengen Auflagen. Diese Maßnahmen greifen, wenn Kaufverhandlungen scheitern und das Grundstück für Wohnzwecke zurückgewonnen werden muss. Kommunen können zudem Meldepflichten und Qualitätskontrollen durchsetzen; für Unterkünfte soll ein "Fair-Wohnen-Zertifikat" eingeführt werden.

Der Gesetzentwurf stärkt außerdem den Datenabgleich zwischen Behörden, um Sozialbetrug aufzudecken. Zudem wird eine bundesweite Initiative für ein soziales Zurückbehaltungsrecht geprüft, um zu verhindern, dass öffentliche Gelder kriminelle Wohnungsgeschäfte finanzieren.

Ziel des Fair-Wohnen-Gesetzes ist es, die Wohnbedingungen zu verbessern und rechtliche Schlupflöcher zu schließen. Vermieter und Kommunen stehen vor strengeren Kontrollen, während Mieter in maroden Wohnungen besseren Schutz erhalten könnten. Der finale Gesetzestext und der Zeitplan für die Umsetzung hängen von den weiteren parlamentarischen Beratungen ab.

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