Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren belastet Gerichte unnötig
Evangelos RörrichtRechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren belastet Gerichte unnötig
Ein Rechtsexperte hat die aktuelle Handhabung von Schwarzfahren in Deutschland kritisiert und fordert Reformen, um die Gerichte zu entlasten. Der Strafrechtsspezialist Helmut Frister argumentiert, dass Bagatellfälle – insbesondere solche ohne Gewalt oder Täuschung – nicht als Straftaten behandelt werden sollten. Seine Äußerungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem neue Zahlen zeigen, dass das Problem weiterhin weit verbreitet ist, selbst auf Fernstrecken.
2024 betraf jeder achte gemeldete Fall von Schwarzfahren den Fernverkehr. Dennoch betont Frister, dass nicht alle Vorfälle eine strafrechtliche Verfolgung rechtfertigen. Er unterstrich, dass das Gesetz nur bei klar verwerflichem Verhalten greifen sollte, etwa wenn Ticketschranken gewaltsam umgangen werden.
Frister wies zudem auf die Belastung des Justizsystems hin: Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland gehe auf Schwarzfahren zurück. Das aktuelle System bezeichnete er als ineffizient – es koste den Staat Geld, ohne resozialisierende Wirkung zu entfalten.
Obwohl er sich für eine Reform einsetzt, lehnt Frister eine vollständige Streichung des § 265a StGB ab. Auch die Herabstufung von Schwarzfahren zu einem bloßen Ordnungswidrigkeitsverstoß lehnt er ab. Stattdessen plädiert er für einen gezielteren Ansatz, bei dem nur schwere Fälle strafrechtlich verfolgt werden.
Die Debatte über die Schwarzfahrer-Gesetze hält an, mit Forderungen nach weniger unnötigen Verfahren. Fristers Vorschläge zielen darauf ab, Strafanzeigen nur bei besonders dreisten Verstößen zu erheben. Änderungen würden jedoch gesetzgeberische Anpassungen erfordern, um Durchsetzung und justizielle Effizienz in Einklang zu bringen.






