Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus
Claudius KeudelSachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat Änderungen vorgeschlagen, um die Vorschriften für Architektinnen und Architekten sowie Stadtplaner zu modernisieren. Ein Entwurf zur Novellierung des Architektengesetzes wurde kürzlich dem Landtag vorgelegt. Die Aktualisierungen zielen darauf ab, berufliche Abläufe zu vereinfachen und die Ausbildungsanforderungen zu erweitern.
Nach den neuen Regelungen können Absolventen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen eine Junior-Mitgliedschaft in der Architektenkammer erwerben. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Anmeldungen und berufliche Meldungen künftig elektronisch eingereicht werden können.
In den akademischen Ausbildungsgängen und Weiterbildungskursen werden nun Kernfächer wie Bauplanungsrecht, barrierefreies Gestalten und Klimafolgenanpassung verankert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Bürgerbeteiligung, bezahlbarem Wohnraum und barrierefreiem Bauen. Nachhaltigkeitsmaßnahmen – etwa die Förderung der Artenvielfalt, Energieeinsparung und die Integration erneuerbarer Energien – werden in der Planung verpflichtend.
Das Gesetz erweitert zudem die geschäftlichen Möglichkeiten für Fachleute und erlaubt nun Rechtsformen wie die GmbH & Co. KG, OHG und KG. Ausländische Qualifikationen können künftig bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkannt werden – ein Unterschied zu Bundesländern wie Baden-Württemberg, wo die Anerkennung von ausländischen Architektinnen und Architekten bisher nur geringe Erfolgsquoten aufwies.
Die geplanten Änderungen betreffen die Registrierung, Ausbildung und berufliche Pflichten von Architektinnen, Architekten und Stadtplanern. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, führen die Neuerungen zu strengeren Nachhaltigkeitsstandards und mehr unternehmerischer Flexibilität. Der Gesetzentwurf wartet nun auf die parlamentarische Prüfung.






