Unerlaubter Brückenzutritt löst Großalarm und Kostenforderungen aus
Claudius KeudelUnerlaubter Brückenzutritt löst Großalarm und Kostenforderungen aus
Drei Personen bei unerlaubtem Zutritt zur Müngstener Brücke gesichtet – Behörden fordern Kostenersatz
Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen Mittag drei Personen dabei beobachtet, wie sie sich unerlaubt in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Aufenthalt auf den Gleisanlagen führte zu einer Streckensperrung und löste einen großangelegten Einsatz der Rettungskräfte aus. Die Behörden leiten nun Schritte ein, um von den beteiligten Erwachsenen die entstandenen Kosten zurückzufordern.
Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind im abgesperrten Bereich gemeldet. Bereits um 12:09 Uhr wurde die Bahnstrecke gesperrt und blieb bis 12:50 Uhr geschlossen, während Einsatzkräfte die Lage unter Kontrolle brachten.
Die Feuerwehr Solingen setzte Fahrzeuge und Personal ein, wobei Kosten in Höhe von etwa 656 Euro entstanden. Die Wuppertaler Polizeidirektion belastete jeden der beiden Erwachsenen mit 118,50 Euro; der Fall wird derzeit in Anhörungen geprüft. Die Bundespolizei verzeichnete zudem Einsatzkosten von 99,60 Euro und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des unbefugten Betretens ein.
Die Erwachsenen gaben an, eine Navigations-App habe sie auf die Brücke geleitet. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass das Ignorieren von Verbotszeichen inakzeptabel sei. Gemäß dem Brandschutzgesetz Nordrhein-Westfalens erließ die Stadt Solingen einen offiziellen Kostenbescheid mit der Begründung, das Vorfall sei auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. Die Stadt Remscheid prüft unterdessen, ob weitere Erstattungsforderungen geltend gemacht werden sollen, ein Entscheidungsdatum steht jedoch noch nicht fest.
In Fällen von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten gehen die Behörden regelmäßig gegen die Verursacher vor, um die entstandenen Kosten einzufordern. Der Vorfall hatte nicht nur den Bahnverkehr beeinträchtigt, sondern auch fast eine Stunde lang Rettungskräfte gebunden.
Der unerlaubte Zutritt zog ordnungsrechtliche Strafen, Einsatzgebühren und Zugverspätungen nach sich. Beide Erwachsenen müssen nun mit Forderungen mehrerer Behörden rechnen. Eine endgültige Entscheidung Remscheids über weitere Kostenerstattungen steht noch aus.






