14 April 2026, 18:22

Zeitumstellung 2023: Wer verliert Lohn durch die fehlende Stunde?

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der von Menschen gearbeiteten Stunden pro Woche zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Zeitumstellung 2023: Wer verliert Lohn durch die fehlende Stunde?

In der Nacht vom 28. auf den 29. März 2023 werden die Uhren vorgestellt – um 2:00 Uhr springt die Zeit direkt von 1:59 Uhr auf 3:00 Uhr. Diese Umstellung kann für Arbeitnehmer mit Stundenlohn zu einem kürzeren Gehalt führen, sofern ihre Verträge keine anderweitigen Regelungen vorsehen. Gleichzeitig wirft die Veränderung Fragen auf, wie Arbeitgeber mit der "verlorenen" Stunde in Lohnabrechnung und Dienstplan umgehen.

Bei der Zeitumstellung auf Sommerzeit dürfen Arbeitgeber nicht einfach verlangen, dass Beschäftigte die fehlende Stunde nacharbeiten. Stundenlöhner erhalten an diesem Tag unter Umständen weniger Lohn, es sei denn, ihre Verträge enthalten spezielle Anpassungsklauseln. Anders sieht es bei Angestellten mit festem Monatsgehalt aus: Für sie ändert sich an der Bezahlung nichts.

Wenn die Uhren dann in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2026 wieder zurückgestellt werden, kehrt sich die Situation um. Arbeitgeber können Schichten bis zur ursprünglichen Endzeit verlängern, um einen durchgehenden Betrieb zu gewährleisten. Ob Mitarbeiter die zusätzliche Stunde jedoch tatsächlich ableisten müssen, hängt von ihren individuellen Arbeitsverträgen ab. Falls die Stunde bezahlt wird, über das Bruttogehalt abgedeckt ist, auf ein Zeitkonto gutgeschrieben oder im Voraus vereinbart wurde, gelten die jeweiligen Überstundenregelungen.

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Entscheidend ist in beiden Fällen der Arbeitsvertrag. Ohne klare Regelungen riskieren Stundenlöhner bei der Umstellung auf Sommerzeit Lohnausfälle, während Festangestellte unbeeinflusst bleiben. Arbeitgeber müssen sich bei der Anpassung der Dienstpläne an die bestehenden Vereinbarungen halten.

Die Zeitumstellung im März 2023 wird sich vor allem auf Arbeitnehmer mit Stundenlohn auswirken – sofern ihre Verträge die verlorene Stunde nicht explizit regeln. Ohne vorherige Absprache haben Arbeitgeber kaum Spielraum, zusätzliche Arbeitszeit einzufordern. Auch bei der Rückstellung der Uhren im Oktober 2026 entscheiden letztlich die Verträge, ob Beschäftigte die Extra-Stunde arbeiten oder eine entsprechende Vergütung erhalten müssen.

Quelle