Beamtenbund kritisiert geplante Besoldungsreform als verfassungswidrig und unfair
Claudius KeudelBeamtenbund kritisiert geplante Besoldungsreform als verfassungswidrig und unfair
Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert Nachbesserungen bei geplanter Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Besoldungsreform für Bundesbedienstete gefordert. Der von Innenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf sieht zwar höhere Einstiegsgehälter vor, stößt aber auf Kritik wegen der geplanten Besoldungsstufen und der Annahmen zu Partnereinkommen.
Nach dem neuen Modell sollen Beamtenanwärter künftig in die zweite statt in die erste Gehaltsstufe eingruppiert werden. Zudem verzichtet die Reform auf das bisherige „Alleinverdiener-Modell“ und unterstellt bei der Gehaltsberechnung ein zusätzliches Haushaltseinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr. Der DBB bezeichnet Teile des Entwurfs als „verfassungswidrig“ und verweist auf Verstöße gegen das Leistungsprinzip sowie die Differenzierungsregel.
Kritik an Besoldung der höheren Laufbahnen Besondere Sorgen bereitet dem Verband die B-Besoldung für Beamte des höheren Dienstes. Dobrindts Entwurf sieht für diese Gruppe im Vergleich zu den A-Besoldungsempfängern geringere Erhöhungen vor. Laut DBB-Berechnungen erfüllt die geplante 1,6-Prozent-Lücke zwischen den Stufen B3 und B4 nicht die erforderlichen Standards. Die Organisation fordert eine „kritische Überprüfung“ dieser Einkommensunterschiede.
Während das Innenministerium die Bedenken zur B-Besoldung bisher nicht aufgegriffen hat, argumentieren DBB-Vertreter, dass eine Gehaltskürzung aufgrund von Partnereinkommen rechtlich unzulässig sei. Zwar befürwortet der Verband die grundsätzlichen Reformziele, besteht jedoch auf Anpassungen, um Fairness und Verfassungsmäßigkeit zu gewährleisten.
Druck auf Gesetzgeber wächst Der Gesetzentwurf steht nun unter Druck, seine Herangehensweise an Besoldungsabstände und Einkommensannahmen zu überarbeiten. Die Einwände des DBB verdeutlichen konkrete Lücken in der B-Besoldung sowie verfassungsrechtliche Risiken. Das Ergebnis der Verhandlungen wird maßgeblich darüber entscheiden, wie die Gehälter der Bundesbeamten in den kommenden Jahren strukturiert werden.






