Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen in sechs Monaten
Claudius KeudelSelbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen in sechs Monaten
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im vergangenen November haben in Sachsen-Anhalt fast 1.000 Menschen ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Das neue Gesetz schafft langwierige Begutachtungen ab und vereinfacht das Verfahren damit deutlich. Nun haben Behörden eine erste Bilanz gezogen – mit überwiegend positiven Ergebnissen.
Die Reform trat im November 2024 in Kraft und ermöglicht es Betroffenen, ihr eingetragenes Geschlecht mit weniger bürokratischen Hürden zu ändern. Seither haben 976 Personen das neue System genutzt. Fast alle waren erwachsen – nur in etwa 40 Fällen handelte es sich um Minderjährige.
Die meisten der minderjährigen Antragstellenden wechselten von weiblich zu männlich. Der Fachverband der Standesämter bewertete die bisherigen Erfahrungen als weitgehend erfolgreich. Probleme gab es kaum: Bisher wurde nur ein Verdachtsfall auf Missbrauch gemeldet.
Vier Personen beantragten nach ihrer ersten Änderung eine zweite Korrektur. Der Verband diskutiert nun mögliche Nachbesserungen des Gesetzes. Ein Vorschlag sieht vor, für verurteilte Straftäter eine Fünfjahresfrist einzuführen, bevor sie ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des Geschlechtseintrags deutlich vereinfacht – fast alle Anträge stammen von Erwachsenen. Die Behörden beobachten die Auswirkungen weiter und könnten die Regeln für bestimmte Gruppen anpassen. Bisher gab es nur vereinzelte Missbrauchsfälle und wenige Mehrfachänderungen.






